Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma BOARDING M, Ulrike Tauber, Auf der Beune 81, 64839 Münster
— nachfolgend „Vermieterin" genannt —

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge über möblierte Apartments, die zwischen der Vermieterin und dem Mieter (nachfolgend „Mieter") geschlossen werden.

(2) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, die Vermieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die Vermieterin vermietet möblierte Apartments zum vorübergehenden Gebrauch (Wohnen auf Zeit). Die Apartments werden ausschließlich zu Wohnzwecken vermietet.

(2) Die Beschaffenheit des Mietobjekts ergibt sich aus der Objektbeschreibung und dem Zustand bei Übergabe. Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Apartment, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.

(3) Eine gewerbliche Nutzung oder Untervermietung der Apartments ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Vermieterin nicht gestattet.

§ 3 Vertragsschluss und Mietdauer

(1) Der Mietvertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung des Mietvertrags oder durch schriftliche Bestätigung der Vermieterin auf eine Anfrage des Mieters zustande. Eine Anfrage über das Kontaktformular der Website stellt noch kein verbindliches Angebot dar.

(2) Die Mindestmietdauer beträgt 2 Monate. Die maximale Mietdauer beträgt in der Regel 6 Monate. Verlängerungen sind nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.

(3) Die Kündigung richtet sich nach den im individuellen Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen.

§ 4 Mietpreis und Zahlung

(1) Die monatliche Miete ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag. Die aktuellen Richtpreise sind auf der Website einsehbar und können je nach Apartment-Größe, Ausstattung und Mietdauer variieren.

(2) Im Mietpreis enthalten sind, sofern nicht anders vereinbart: Möblierung, Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom), LAN-Internetanschluss, Nutzung des Aufzugs, eines Parkplatzes sowie des Frühstücksangebots.

(3) Optionale Zusatzleistungen (z. B. Bettwäsche, Handtücher, Geschirr, Reinigungsservice) werden gesondert berechnet und im Mietvertrag festgehalten.

(4) Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats, auf das im Mietvertrag genannte Konto zu überweisen.

(5) Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

§ 5 Kaution

(1) Die Vermieterin ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Mietkaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution wird im Mietvertrag festgelegt und beträgt maximal zwei Monatsmieten.

(2) Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und ordnungsgemäßer Rückgabe des Apartments innerhalb einer angemessenen Frist zurückerstattet, abzüglich etwaiger berechtigter Ansprüche der Vermieterin (z. B. Schadensersatz, ausstehende Mietzahlungen).

§ 6 Übergabe und Rückgabe

(1) Das Apartment wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, das Apartment bei Auszug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat. Normale Abnutzung ist ausgenommen.

(3) Schlüssel sind bei Auszug vollständig zurückzugeben. Bei Schlüsselverlust trägt der Mieter die Kosten für den Austausch der Schließanlage.

§ 7 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Apartment pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten.

(2) Schäden am Apartment oder an der Einrichtung sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen.

(3) Das Rauchen in den Apartments ist nicht gestattet. Bei Verstoß kann die Vermieterin die Kosten einer professionellen Reinigung in Rechnung stellen.

(4) Die Haltung von Haustieren bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.

(5) Bauliche Veränderungen am Apartment sind nicht gestattet. Das Anbringen von Bildern, Regalen oder ähnlichem bedarf der Zustimmung der Vermieterin.

§ 8 Haftung

(1) Die Vermieterin haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Vermieterin beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(4) Für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen des Mieters haftet die Vermieterin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 9 Außerordentliche Kündigung

(1) Die Vermieterin ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn:

  • der Mieter mit der Zahlung der Miete für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug ist,
  • der Mieter das Apartment vertragswidrig nutzt (z. B. gewerbliche Nutzung, Untervermietung),
  • der Mieter trotz Abmahnung wiederholt gegen die Hausordnung verstößt,
  • der Mieter das Apartment oder die Einrichtung erheblich beschädigt.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

§ 10 Datenschutz

Die im Rahmen des Mietverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Mietvertrags verarbeitet. Einzelheiten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Vermieterin.

Stand: März 2026